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Bei einem schweren von Ihnen verursachten Unfall müssen Sie mit Festnahme und Polizeigewahrsam in einem türkischen Gefängnis rechnen. Schon bei geringem Verschulden werden in der Regel der Reisepass und die Fahrzeugpapiere zunächst von der Polizei oder später vom Gericht beschlagnahmt. Oft sind sie nur mit Hilfe eines Rechtsanwalts und bei Stellung einer Kaution zurückzuerlangen.
Möchten Sie mit einem Fahrzeug einreisen, das nicht auf Ihren Namen zugelassen ist, so müssen Sie sich vom Besitzer beim ADAC eine Vollmacht erteilen lassen. Der ADAC stellt die Vollmacht in türkischer Sprache aus, so dass eine Beglaubigung durch ein türkisches Generalkonsulat entfällt. Für Nichtmitglieder ist dieser Service gebührenpflichtig.
Einreiseformalitäten
Beim Grenzübertritt in die Türkei ist darauf zu achten, dass Ihr Reisepass mit dem türkischen Einreisestempel und einem Vermerk über das mitgeführte Kraftfahrzeug versehen wird. Achten Sie sorgfälltig auf Ihren Reisepass. Merken Sie sich Ort und Tag des Grenzübertritts.
Im Fall des Verlustes von Reisepass oder Kraftfahrzeug ist mit erheblichen Schwierigkeiten bei der Ausreise zu rechnen. Aufgrund der Zollkontrolle ist es nur mit großen Schwierigkeiten möglich, die Türkei ohne das zur Einreise benutzte Grenzdokument zu verlassen.
Aufenthaltsdauer Kraftfahrzeug
Grundsätzlich können Kraftfahrzeuge max. 90 Tage, auf Antrag auch im Ausnahmefall bis zu 180 Tage vorübergehend eingeführt werden. Rentner dürfen, sofern die entsprechendenh Nachweise (türkische Übersetzung) vorlegen, ein Kraftfahrzeug für 12 Monate einführen. Bennen Sie auf jeden Fall einen großzügigen Zeitraum und fragen Sie nach, bis wann Sie das Fahrzeug spätestens wieder ausgeführt haben müssen. Laut Auskunft des Zolls wird beim Passeintrag auch der Tag der spätesten Ausfuhr vermerkt. Sollten Sie das Fahrzeug bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeführt haben, drohen empfindliche Zollabgaben (oft höher als der Wert des Kraftfahrzeugs) und ein Strafverfahren. Eine Verlängerung der Ausfuhrfrist nach Einreise ist vor Ablauf möglich, jedoch nur bis zu insgesamt 180 Tagen.
Ausreise ohne Kraftfahrzeug
Sollten Sie zwischenzeitlich ohne Kraftfahrzeug ausreisen wollen, muss das Kraftfahrzeug beim Zoll gegen Gebühren abgestellt werden und die entsprechende Eintragung im Reisepass gelöscht werden. Bitte beachten Sie, dass Sie dem Zoll gegenübere angeben müssen, wie lange das Kraftfahrzeug beim Zoll verbleiben soll.
Das Kraftfahrzeug kann bis zu 90 Tage beim Zoll abgestellt werden. Sollten Sie das Kraftfahrzeug innerhalb dieser Frist nicht abholen, fällt das Kraftzfahrzeug automatisch dem Zoll zu Versteigerung zu Innerhalb dieser Frist haben Sie die Möglichkeit, in Ausnahmefällen (Unfall, Krankheit) die Frist zu verlängern. Diese Verlängerung wird individuell nach Sachlage, vom Zoll festgelegt. Spätetstens nach Ablauf dieser Frist muss das Kraftfahrzeug beim Zoll abgeholt werden, da es ansonsten automatisch dem Zoll zur Versteigerung zufällt. Zusätzlich entstehen Strafzahlungen (Steuerstrafe und doppelter Einfuhrzoll).
Bei der Abgabe des Kraftfahrzeugs müssen Sie einen Vertrag mit dem Zoll abschliessen. Achten Sie unbedingt darauf, dass im Vertrag die Abstelldauer richtig eingetragen ist. Das Einstellen des Kraftfahrzeugs muss mit dem ausdrücklichen Vermerk „zur Wieder-Einfuhr“ („yeniden ithal icin“) erfolgen, nicht „zur Ausfuhr“ (cikis icin“). Beachten Sie, dass der Schriftverkehr mit dem Zollamt in türkischer Sprache zu erfolgen hat. Ggf. müssen die Dokumente einem Übersetzer vorgelegt werden. Bestätigungen der Zollbehörde werden Ihnen zugefaxt. Die entsprechende Telefax-Nummer ist unbedingt im Schreiben an das Zollamt anzugeben.
Diebstahl des Kraftfahrzeugs
Der Diebstahl ist der Polizei oder Jandarma anzuzeigen. Die ausgehändigte Diebstahlanzeige muss dem zuständigen Staatsanwalt zur Gegenzeichung vorgelegt werden. Mit diesem Dokument sowie ihrem Reisepass ist das Zollamt aufzusuchen, damit das Kraftfahrzeug aus dem Reisepass ausgetragen werden kann.
Diebstahl des Reisepasses
Sollte der Reisepass, in dem das Kraftfahrzeug eingetragen wurde, abhanden gekommen sein, ist beim Konsulat ein Vorläufiger Reisepass zu beantragen. Der vorläufige Reisepass ist zusammen mit der Diebstahlanzeige der Polizei bzw. Jandarma beim Zollamt vorzulegen, damit das Kraftfahrzeug in den vorläufigen Reisepass eingetragen werden kann. Das Zollamt setzt sich mit der Grenzübergangsstelle, an der Sie eingereist sind, in Verbindung.
Empfehlungen bei Verwicklung in einen Unfall
Notfallnummern:
- Außerhalb der Großstädte muss der Transport von Verletzten möglicherweise in Privatfahrzeugen durchgeführt werden, da von allem in ländlichen Gebieten Krankenwagen nicht in ausreichender Anzahl vorhanden sind. In den Großstädten sollte neben der Polizei gleich ein Krankenwagen gerufen werden, obwohl der Transport in eigener Regie, z.B. mit einem Taxi, evtl. erheblich schneller sein kann. Es kann vorkommen, dass bei Einlieferung des Verunglückten für die Zahlung der anfallenden Behandlungskosten gebürgt bzw. in Vorlage getreten werden muss.
- Feststellung des Namens, Anschrift und Kontaktnummer des Unfallgegners, der Anschrift seiner Versicherungsgesellschaft und die Police-Nummer sowie das polizeiliche Kennzeichen und eine Beschreibung des gegnerischen Kraftfahrzeugs.
- Feststellung von Zeugen, deren Anschrift und Telefonnummern.
- Anfertigung einer Unfallskizze und – wenn möglich- Anfertigung von Fotos des eingetretenen Schadens und etwa vorhandener Bremsspuren.
- Ist ein größerer Sachschaden entstanden, so ist der Kostenvoranschlag eines Sachverständigen oder einer türkischen Werkstatt oftmals von Nutzen.
- Für eine polizeiliche Unfallaufnahme müssen die Kraftfahrzeuge grundsätzlich in der Unfallstellung belassen werden, gleichgültig, ob dadurch möglicherweise eine Straße oder Kreuzung blockiert wird. Sie dürfen nur auf Anweisung eines Verkehrspolizisten zur Seite gefahren werden (Trafiki Polisi, blaue Uniform und weiße Mütze), nicht eines Bamten der Schutzpolizei (blaue Mütze). Im Zeifelsfall: Namen des Polizisten notieren!
- Der Verkehrspolizist fertigt einen Rohbericht und stellt den Unfallhergang vor Ort fest. Es wird ein Unfallbericht gefertigt (den Beteiligten wird das Aktenzeichen mitgeteilt), der ca. zwei Arbeitstage später beim Verkehrsamt (Trafik Müdürlügü) abgeholt werden kann. Man kann – unter Vorlage eines gültigen Reisepasses – eine Kopie erhalten.
- In der Regel wird noch am Unfallort eine Alkoholkontrolle durchgeführt. Sollten Sie sich hierzu weigern, wird eine Blutprobe im Krankenhaus abgenommen. Der Führerschein wird bei positivem Ergebnis in der Regel sofort für 6 Monate eingezogen und wird durch das türkische Außenministerium über die Botschaft Ankara an die ausstellende Behörde in Deutschland weitergeleitet (mit zum Teil erheblichen Verzögerungen).
- Unterschreiben Sie kein polizeiliches Protokoll ohne Hinzuziehung eines vertrauenswürdigen Dolmetschers, wenn Ihnen der Inhalt nicht verständlich ist. Aus versicherungsrechtlichen und strafrechtlichen Gründen sollte grundsätzlich keine Erklärung über die Schuldfrage abgegeben werden, doch kann eine Beschreibung des Unfallhergangs nicht verweigert werden. Achten Sie darauf, dass Sie einen Durchdruck des Protokolls erhalten. Gewöhnlich wird bereits bei Aufnahme des Unfallprotokolls das beiderseitige Verschulden in Anteilen festgesetzt (1/8 bis 8/8.
- Sollte man gegen die Feststellung der Schuldanteile Einwendungen haben, ist ein gerichtliches Verfahren erforderlich. Hierzu sollte ein türkischer Rechtsanwalt herangezogen werden.
Unterstützungsmöglichkeiten durch deutsche Auslandsvertretungen
Abgesehen von der Betreuung bei Personenschäden muss sich die Hilfe des Konsulats auf etwaige Vermittlung deutschsprachiger Rechtsanwälte und Unterstützung bei Ermittlung des türkischen Kraftfahrzeughalters oder seiner Versicherung, sofern das polizeiliche Kennzeichen des Fahrzeugs bekannt ist, beschränken. Das Konsulat kann keinen Dolmetscher stellen, Verhandlungen mit türkischen Behörden führen oder Personen zur Beantwortung von Schreiben über die Anerkennung von Schadenersatzforderungen veranlassen. Das Ermittlungsverfahren ist bis zur Erhebung einer Anklage für das Konsulat nicht zugänglich.
Verbleib beschädigter Kraftfahrzeuge
Ist das eigene Kraftfahrzeug so beschädigt das es nicht mehr fahrbereit ist und die Kosten einer Reparatur den Fahrzeugwert übersteigen würden, so muss das Fahrzeug dem nächsten Zollamt oder Verwaltungsstelle der Monopolverwaltung übergeben werden. Dabei ist eine Verzichtserklärung auf alle Ansprüche abzugeben. Es ist darauf zu achten, dass nach dem Unfall das Fahrzeug nicht ohne Aufsicht bleibt, damit keine Fahrzeugteile gestohlen werden oder das Fahrzeug völlig ausgeschlachtet wird. Der Besitzer des Fahrzeugs müsste sonst für die gestohlenen Fahrzeugteile obendrein Zoll zahlen oder Ersatz beschaffen.
Die zollamtliche Eintragung im Reisepass muss durch das zuständige Zollamt gelöscht werden, bevor Ihre Ausreise aus der Türkei erfolgen kann. Es ist zweckmässig, die Kennzeichenschilder zu demontieren, damit eine ordnungsgemässe Abmeldung bei den deutschen Zulassungsbehörden erfolgen kann.
Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeuges
Nur in Ausnahmefällen kann die Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeuges durch das Konsulat erfolgen. Ein rechtlicher Anspruch hierauf besteht nicht. Wird glaubhaft dargestellt, dass obiges Verfahren (Abmeldung in Deutschland und Ausfuhr mit Zollkennzeichen), nicht möglich war so ist folgendes zu beachtend verbleibenh muss, z.B. weil nach einem schweren Verkehrsunfall die Rückführung nicht mehr möglich oder unzumutbar ist. Die Veräußerung ist nicht als ein unvorhergesehenes Ergebnis zu werten.
Zur Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeuges sind die beiden Kennzeichenschilder und alle Fahrzeugdokumente im Original vorzulegen. Die Gebühr für die Abmeldung beträgt 25,00 €uro. Das Verfahren unterscheidet sich je nachdem, ob die Fahrzeugdokumente vor oder nach dem 01.10.2005 ausgestellt wurden.
Rettungsflugversicherung
Wegen der im Land nicht überall ausreichenden medizinischen Versorgung wird empfohlen, neben der Auslandskrankenversicherung, eine Rettungsflugversicherung abzuschließen, die bei schweren Unfallverletzungen den Transpiort in ein deutsches Krankenhaus sicherstellt.
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