Aufenthaltsrecht
Aufenthaltserlaubnis Türkei
Aufenthaltserlaubnis Türkei

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Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für deutsche Staatsangehörige in der Türkei

Für deutsche Staatsangehörige ist ein Aufenthalt bis zu drei Monaten für touristische Zwecke ohne Visum erlaubt. Auf Antrag kann die Ausländerpolizei (Yabancilar Subesi) eine Verlängerung nach diesen 3 Monaten bis maximal fünf Jahre gestatten.

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sollten individuell bei der Ausländerpolizei erfragt werden. Grundsätzlich sind jedoch die Vermögensverhältnisse für einen Daueraufenthalt entscheidend und anzugeben. Als Nachweis können beispielsweise Bankauszüge, Rentenbescheide, Tapu (türkischer Grundbucheintrag) u.ä. vorgelegt werden. Als Faustregel kann davon ausgegangen werden, dass zur Zeit der Nachweis eines Kontos in der Türkei mit einem Guthaben im Gegenwert von US-$ 200,00 pro Monat der beantragten Aufenthaltserlaubnis verlangt wird.

Über die Gültigkeit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsaufnahme entscheidet das türkische Arbeitsministerium . Mit einer längeren Bearbeitungszeit ist zu rechnen.

Ehegatten von Ausländern, die eine Aufenthaltserlaubnis für die Türkei besitzen, bekommen eine Aufenthaltserlaubnis, deren Dauer sich nach der dauer der Aufenthaltserlaubnis des Erstberechtigten richtet.

Für deutsche Ehepartner, die mit türkischen Staatsbürgern verheiratet sind, sowie deren Kinder werden ab 01.Dezember 2006 ihre Aufenthaltsgenehmigungen im Rahmen der Reziprozität gebührenfrei ausgestellt. Für Kinder gibt es keine Altersbegrenzung

Deutsche Staatsbürger, die auf Grund dieser Regelung gebührenfrei eine Aufenthalts- genehmigung bekommen haben, müssen –sofern sich ihr Familienstand ändert- diese Änderung gem.§ 12 des Ausländergesetzes Nr. 5683 innerhalb von 15 Tagen der zuständigen Ausländer-polizei melden.

Kinder von Ausländern unter 18 Jahren erhalten eine Aufenthaltserlaubnis von der Dauer, wie sie die Elternh haben.

Die Verlängerung ist spätestens innerhalb von 15 Tagen nach dem Ablauf der Aufenthaltserlaubnis zu beantragen!

Der Antrag kann und sollte jedoch bereits v o r dem Ablauf der Aufenthaltserlaubnis gestellt werden. Wird die Beantragung der Verlängerung nicht fristgerecht eingereicht, ist mit entsprechenden Strafen zu rechnen.

Nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis wird eine Bescheinigung erteilt mit folgender Bedeutung:

„Ausländischer Inhaber dieses Ikamet Tezkeresi hat Aufenthaltserlaubnis beantragt, der Vorgang ist in Bearbeitung; dieser Vermerk hat eine Gültigkeit von 15 Tagen“. Strafgebühren für überzogenen Aufenthalt fallen nicht an.

Zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sind die folgtenden Unterlagen vorzulegen:

  • Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
  • Ein gültiger deutscher Reisepass (bei minderjährigen Kindern ein Kinderreisepass, sofern das Kind nicht im Pass eingetragen ist) und je eine Kopie (die Ausweisdokumente werden sofort wieder zurückgegeben)
  • 4 Passbilder
  • Informationen oder Dokumente über die Arbeitstelle, wenn die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Arbeitsaufnahme beantragt wird, sowie die Arbeitsgenehmigung des Arbeitsministeriums.
  • Nachweis und Unterlagen über die bestehende Ehe, auf die der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestützt wird.
  • Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden jährlich vom Finanzministerium festgelegt.
  • Alle Formalitäten zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis werden von uns erledigt.

Stand: Februar 2009

Einmalige Bearbeitungskosten 80,-- € zzgl. der behördlichen Gebühren

Wünschen Sie eine Arbeitserlaubnis oder möchten Sie eine Firma in der Türkei gründen, schicken Sie uns eine Mail. Wir erteilen Ihnen umgehend die gewünschten Auskünfte


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